Impressionen

Die Einreisebestimmungen für Hunde in Schweden

Urlaub mit Hund in Schweden - was gilt es zu beachten

EU-Einreisebestimmungen für Hunde

In Schweden gibt es neben den EU-Einreisebestimmungen keine weiteren Regelungen oder verbotene Hunderassen.

EU-Einreisebestimmungen (Schweden)

Innerhalb der EU dürfen Sie maximal fünf Hunde mit sich führen. Viele unserer Ferienhäuser in Schweden erlauben ebenfalls mehrere Hunde.
Über eine Tollwutimpfung sollten Sie sich bestenfalls zwei Monate vor Reiseantritt informieren. Für eine Erstimpfung muss Ihr Hund mindestens 12 Wochen alt sein. Die Impfung wirkt dann nach frühestens 21 Tagen. Das bedeutet, dass die Impfung mindestens drei Wochen vor Reiseantritt durchgeführt werden muss. Die Wirkungsdauer beträgt in der Regel drei bis vier Jahre. Die Impfung ist in Ihrem Heimtierausweis vermerkt, erkunden Sie sich also bei Ihrem Arzt ob ein Impfschutz noch besteht.
 
Der EU-Heimtierausweis ist die nächste Voraussetzung für eine erfolgreiche Reise. Dieser dient zur Identifizierung Ihres Hundes durch eine vermerkte Tätowierung oder einen Mikrochip. Den Heimtierausweis stellt Ihnen ein Arzt aus. Hunde, die vor dem 03.07.2011 tätowiert wurden, können diese als Identifizierung benutzen. Alle anderen müssen einen Mikrochip implantiert bekommen. Dieser wird vom Tierarzt unter die Haut gesetzt  und besitzt eine einmalige Identifizierungsnummer.

Welpen in Schweden

Eine Tollwut Erstimpfung kann frühestens nach 12 Wochen durchgeführt werden und die Sperrzeit bis zur vollständigen Wirkung beträgt drei Wochen. Dies ergibt ein Mindestalter von 15 Wochen für Welpen, die nach Schweden einreisen möchten.

www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft zu den Einreisebestimmungen für Hunde im jeweiligen Land.
 Im Zweifelsfall bitte auf der offiziellen Landesseite informieren.

Zurück zu Übersicht: Ferienhaus mit Hund Schweden

 

 

 

 

 

 

Impressum | Datenschutz | Login