Die Einreisebestimmungen für Hunde in Dänemark
Was gilt es zu beachten
EU-Einreisebestimmungen für Hunde für Ihren Dänemark-Urlaub
Wer in der EU mit seinem Hund reisen möchte, muss jederzeit den EU-Heimtierausweis des Hundes bei sich tragen. Diese wurden 2015 erneuert, die Alten gelten jedoch immer noch. Den EU-Heimtierausweis erhalten Sie von Tierärzten. Voraussetzung hierfür ist eine Tätowierung oder Mikrochip zur Identifizierung.
Der Mikrochip muss von einem Arzt implantiert werden. Jeder Hund, der in der EU reisen möchte, benötigt einen Mikrochip. Die einzige Ausnahme zu dieser Regel besteht, wenn vor dem 03.07.2011 eine Tätowierung stattfand, die den Mikrochip ersetzt.
Hunde benötigen ebenfalls eine gültige Tollwutimpfung. Hierbei muss der Hund bei der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt gewesen sein. Die Impfung gegen Tollwut darf nur von ermächtigten Tierärzten durchgeführt werden. Die Wirkungsdauer der Impfung gibt der Hersteller an. Normalerweise beträgt diese zwischen drei und vier Jahren. Die Einreise in das EU-Land darf frühestens 21 Tage nach der Impfung gegen Tollwut erfolgen.
Maximal fünf Hunde dürfen auf die Reise zum Ferienhaus mit Hund in Dänemark mitgenommen werden, da Sie sonst Anträge für kommerziellen Handel beim Zoll ausfüllen müssen.
Welpen in Dänemark
Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht nach Dänemark einreisen. Diese Regel setzt sich aus den Tollwutimpfung-Bestimmungen zusammen. Der Hund muss bei der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein und die Impfung muss mindestens 21 Tage (3 Wochen) vor Reiseantritt gewesen sein. Dies ergibt ein Mindestalter von 15 Wochen für Welpen.
Verbotene Hunderassen in Dänemark
Dänemark hat seit 17.03.2010 ein Einreiseverbot für bestimmte Hunderassen erlassen. Dieses gilt für folgende Rassen und deren Kreuzungen:
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino (argentinische Dogge)
- American Bulldog
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtscharka
- Südrussischer Owstscharka
- Tornjak
- Šarplaniac
Eine Ausnahme zu dieser Regel besteht, wenn Sie Ihren Hund dieser Rassen oder deren Kreuzung vor dem 17.03.2010 angeschafft haben. Jedoch muss dieser zu jeder Zeit mit einer maximal zwei Meter langen Leine angeleint sein, einen Maulkorb tragen und Sie sollten stets Dokumente mit sich führen, die beweisen, dass Ihr Hund vor dem 17.03.2010 angeschafft wurde.
Außerdem gilt dieses Hunderassen-Verbot nicht, wenn Sie auf der Durchreise sind und Ihr Hund das Transportmittel nicht für längere Zeit, als beispielsweise einen Gassi-Gang, verlässt.
www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft zu den Einreisebestimmungen für Hunde im jeweiligen Land.
Im Zweifelsfall bitte auf der offiziellen Landesseite informieren.
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