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Die Einreisebestimmungen für Hunde in Frankreich

Tipps für Ihren Ferienhaus-Urlaub in Frankreich

EU-Einreisebestimmungen für Hunde

Auch in Frankreich gelten die EU-Einreisebestimmungen. Sie müssen sich von Ihrem Arzt einen EU-Heimtierausweis ausstellen lassen und diesen während Ihrer Reise stets bei sich tragen. Voraussetzung für die Ausstellung ist das Vorhandenseins einer Tätowierung oder eines Mikrochips, die zur Identifizierung des Hundes dienen. Tätowierungen sind lediglich gültig, wenn diese vor dem 03.07.2011 angebracht wurden. Nach diesem Datum sind nur Mikrochips zur Identifizierung gültig. Der Mikrochip muss vom Arzt implantiert werden und sollte im EU-Heimtierausweis vermerkt sein.
 
Eine weitere Vorgabe ist das Vorhandensein einer Tollwutimpfung, die Welpen ab 12 Wochen erhalten können. Nach der Impfung gibt es eine Sperrzeit von 21 Tagen, in der das Präparat noch nicht seine volle Wirksamkeit besitzt. Eine Impfung muss daher 21 Tage, beziehungsweise drei Wochen vor Reiseantritt stattfinden. Generell sind Tollwutimpfungen für drei bis vier Jahre gültig. Sie sollten deshalb immer rechtzeitig vor Reiseantritt nachschauen, ob Sie den Impfschutz erneuern müssen.
Um nicht unter das Gesetz von kommerziellen Reisen zu fallen, dürfen Sie in Frankreich maximal fünf Hunde mit sich führen.

Welpen in Frankreich

Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht nach Frankreich einreisen. Grund dafür ist die Kalkulation vom Alter der Erstimpfung und der Sperrzeit nach der Impfung. Aus den 12 Wochen Mindestalter und drei Wochen Sperrzeit ergibt sich ein Mindestalter von 15 Wochen für Welpen.

Verbotene Hunderassen in Frankreich

Frankreich unterteilt Hunderassen in verschiedene Kategorien, für die es unterschiedliche Einreisebestimmungen gibt.

Kategorie 1

Hunde, die keine offiziellen Stammbaumpapiere haben und deren Erscheinung folgenden Rassen gleicht dürfen weder einreisen, noch durchreisen.
-  American Staffordshire Terrier
-  Mastiff (Boerboel)
-  Tosa

Kategorie 2

Reinrassige Hunde der folgenden Rassen und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen ein- oder durchreisen.
-  American Staffordshire Terrier
-  Mastiff (Boerboel)
-  Tosa

Reinrassige Hunde dieser Hunderassen müssen in ein Stammbuch eingetragen sein, das von einem internationalen Hundeverband zugelassen ist. Tragen Sie dieses Stammbuch während Ihrer Reise stets bei sich. Während des Aufenthalts muss Ihr Hund muss von einer Volljährigen Person mit Maulkorb und an der Leine gehalten werden. Es besteht ein allgemeines Verbot dieser Rassen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einrichtungen.
 

www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft zu den Einreisebestimmungen für Hunde im jeweiligen Land.
 Im Zweifelsfall bitte auf der offiziellen Landesseite informieren.

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