Die Einreisebestimmungen für Hunde in Holland
Tipps und Wissenswertes für Ihren Urlaub mit Hund in Holland
EU-Einreisebestimmungen für Hunde
In den Niederlanden gibt es keine verbotenen Hunderassen. Es gelten daher nur die EU-Einreisebestimmungen.
EU-Einreisebestimmungen
Das Mitführen eines EU-Heimtierausweis ist Pflicht während der Reise in den Niederlanden. Dabei sind alle Ausweise mit Ausstellungsdatum vor 2015 immer noch gültig, auch wenn diese damals geändert wurden.
Voraussetzung für die Ausstellung des EU-Heimtierausweis ist das Vorhandensein einer Tätowierung oder eines Mikrochips. Tätowierungen sind nur gültig als Identifizierung, wenn diese vor dem 03.07.2011 angebracht wurde. Ab diesem Datum werden nur noch Mikrochips anerkannt, die dem Hund von einem Tierarzt unter die Haut implantiert werden.
Die letzte Voraussetzung für einen entspannten Urlaub in Ihrem Ferienhaus in den Niederlanden ist die Tollwutimpfung. Diese müssen Sie mindestens drei Wochen, beziehungsweise 21 Tage vor Reiseantritt gemacht haben. Die Impfung darf nur von einem ermächtigten Tierarzt durchgeführt werden und der Impfschutz besteht normalerweise bis zu drei oder vier Jahre. Wollen Sie Ihren Welpen impfen, so muss dieser mindestens 12 Wochen alt sein.
Auf Ihre Niederlande-Reise dürfen Sie maximal fünf Hunde mitnehmen. Reisen Sie mit mehr als fünf Hunden, müssen Sie dies beim Zoll als kommerzielle Reise anmelden.
Welpen in den Niederlanden
Welpen dürfen nicht in die Niederlande einreisen, wenn diese jünger als 15 Wochen sind. Dies ergibt sich aus dem Mindestalter von 12 Wochen vor der Erstimpfung gegen Tollwut und der Wartezeit von drei Wochen (21 Tage) bis zu Wirksamkeit der Impfung.
www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft zu den Einreisebestimmungen für Hunde im jeweiligen Land.
Im Zweifelsfall bitte auf der offiziellen Landesseite informieren.
Zurück zur Übersicht: Ferienhaus mit Hund Holland
Weitere Regionen in Dänemark: