Die Einreisebestimmungen für Hunde in Norwegen
Was gilt es zu beachten
EU-Einreisebestimmungen für Hunde
In Norwegen gelten die EU-Einreisebestimmungen. Außerdem muss eine Behandlung gegen Bandwürmer vorliegen und bei der Grenzkontrolle sollten Sie ebenfalls einige Punkte beachten.
EU-Einreisebestimmungen / Norwegen
Innerhalb der EU muss jeder Hund einen gültigen EU-Heimtierausweis besitzen und Herrchen oder Frauchen sollte diesen stets während der Reise bei sich tragen. 2015 wurden diese Heimtierausweise erneuert. Alle Ausweise, die vor 2015 erstellt wurden, sind jedoch immer noch gültig. Sie erhalten den Heimtierausweis von einem Tierarzt und Voraussetzung ist eine Tätowierung oder die Identifizierung durch einen Mikrochip.
Tätowierungen werden nur anerkannt, wenn diese vor dem 03.07.2011 angebracht wurden. Zu allen späteren Zeitpunkten muss ein Mikrochip zur Identifizierung implantiert werden. Dies wird ebenfalls vom Tierarzt vorgenommen und ist ein Hundeleben lang gültig.
Auf Ihre Reise in der EU dürfen Sie insgesamt bis zu fünf Hunde mitnehmen. Viele unserer Ferienhäuser mit Hund in Norwegen erlauben ebenfalls mehrere Hunde.
Als letzte EU-Voraussetzung für die Einreise nach Norwegen benötigt Ihr Hund eine gültige Tollwutimpfung. Diese darf nur von einem ermächtigten Tierarzt gespritzt werden. Hierbei gilt: der Welpe muss bei der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein und bis diese ihre vollständige Wirkung zeigt müssen Sie drei Wochen warten. Die Wirkungsdauer der Tollwutimpfung gibt der Hersteller an, meistens liegt sie jedoch zwischen drei und vier Jahren.
Welpen in Norwegen
Aufgrund des Mindestalters von 12 Wochen und der 21-tägigen Sperrzeit bis zur Wirksamkeit darf ein Welpe nur einreisen, wenn dieser älter als 15 Wochen ist.
Weitere Bestimmungen: Bandwurmbehandlung
24 bis 120 Stunden vor Einreise in Norwegen muss Ihr Hund eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkose) bekommen, die vom Tierarzt im Heimtierausweis zu vermerken ist. Hierfür werden meist die Medikamente Praziquantel oder Epsiprantel verwendet.
Verbotene Hunderassen in Norwegen
Folgenden Hunderassen wird die Einreise nach Norwegen verweigert.
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Tosa
- Dogo Argentino (argentinische Dogge)
- Tschechoslowakischer Wolfshund
- Mischlinge der oben genannten Rassen
- Mischlingen zwischen Wolf und Hund
Grenzkontrollen in Norwegen
Bei der Überquerung der Grenze müssen alle erforderlichen Dokumente unaufgefordert vorgezeigt werden. Sollten Sie Hunde aus anderen Ländern als der EU, Kroatien, Island, Schweiz oder Liechtenstein bei sich haben, so müssen diese von der Lebensmittelaufsichtsbehörde untersucht werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet die Lebensmittelaufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden vor Grenzüberquerung über Datum und Uhrzeit Ihrer Überquerung zu informieren.
www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft zu den Einreisebestimmungen für Hunde im jeweiligen Land.
Im Zweifelsfall bitte auf der offiziellen Landesseite informieren.
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