Die Einreisebestimmungen für Hunde in Polen
Was es zu beachten gilt:
EU-Einreisebestimmungen für Hunde
Neben den EU-Einreisebestimmungen gibt es in Polen keine weiteren Regelungen oder verbotene Hunderassen.
EU-Einreisebestimmungen / Polen
Auf eine Reise in die EU dürfen Sie bis zu fünf Hunde einführen. Viele unserer Ferienhäuser mit Hund in Polen bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit mehrere Hunde mitzunehmen.
Eine Tollwutimpfung ist Vorschrift und sollte von einem ermächtigten Tierarzt durchgeführt werden. Für eine Impfung muss Ihr Hund mindestens zwölf Wochen alt sein. Außerdem wirkt die Impfung erst nach 21 Tagen. Dies bedeutet, dass Sie frühestens drei Wochen nach der Tollwutimpfung einreisen dürfen. Die Wirkungsdauer liegt bei drei bis vier Jahren, erkunden Sie sich also, ob ein alter Impfschutz noch besteht.
Eine weitere Vorlage ist das Mitführen des EU-Heimtierausweis. Diesen erhalten Sie ebenfalls von Ihrem Tierarzt. Er dient hauptsächlich der Identifizierung Ihres Hundes. Hierfür muss eine Tätowierung oder ein Mikrochip vorhanden sein. Tätowierungen sind nur gültig, wenn diese vor dem 03.07.2011 angebracht wurden. Zu allen späteren Zeitpunkten muss ein Mikrochip implantiert werden. Die Implantation wird von Ihrem Tierarzt vorgenommen und besteht ein Leben lang.
Welpen in Polen
Aufgrund der EU Regelung bezüglich der Tollwutimpfung dürfen Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, nicht nach Polen einreisen. Dies lässt sich nachvollziehen, indem man das Mindestalter von 12 Wochen vor der Erstimpfung und die drei Wochen Sperrzeit nach der Impfung zusammenrechnet.
www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft zu den Einreisebestimmungen für Hunde im jeweiligen Land.
Im Zweifelsfall bitte auf der offiziellen Landesseite informieren.
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