Die Einreisebestimmungen für Hunde in Spanien
Was gilt es zu beachten
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EU-Einreisebestimmungen für Hunde
In Spanien gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen. Einige Hunderassen sind als „gefährlich“ eingestuft und werden regional verboten. Dies wird jedoch von der jeweiligen autonomen Region oder Gemeinde geregelt.
EU-Einreisebestimmungen / Spanien
Zu Ihrem Ferienhaus mit Hund in Spanien dürfen Sie maximal fünf Hunde mit auf Reise nehmen, um nicht unter das Gesetz von kommerziellem Handel zu fallen und Anträge beim Zoll zu vermeiden.
Jeder Hund benötigt eine aktuelle Tollwutimpfung, die von einem ermächtigten Tierarzt durchgeführt wurde. Hunde dürfen mit frühestens 12 Wochen geimpft werden und die Wirkung entfaltet sich nach 21 Tagen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Reise erst drei Wochen nach der Impfung antreten dürfen. Die Wirkungsdauer ist je nach Hersteller unterschiedlich, liegt aber in der Regel zwischen drei und vier Jahren.
Die Impfung wird im EU-Heimtierausweis vermerkt, der ebenfalls der Identifizierung Ihres Hundes dient. Diesen erhalten Sie von dem zuständigen Tierarzt. 2015 wurden alle Ausweise erneuert, die alten Modelle gelten jedoch immer noch.
Zur Identifizierung Ihres Hundes benötigten Sie eine Tätowierung oder einen Mikrochip, dessen Nummer in den Ausweis gedruckt ist. Eine Tätowierung ist nur gültig, wenn diese vor dem 03.07.2011 angebracht wurde. Zu jedem späteren Zeitpunkt, sowie bei Welpen muss ein Mikrochip implantiert werden.
Welpen in Spanien
Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht nach Spanien einreisen. Diese Regel setzt sich aus den Bestimmungen zur Tollwutimpfung zusammen. Bei der Erstimpfung muss ein Welpe mindestens 12 Wochen alt sein. Addiert man zu diesen 12 Wochen die Sperrzeit von drei Wochen ergibt sich ein Mindestalter von 15 Wochen für Welpen.
Potenzielle Verbote von Hunderassen
Folgende Rassen werden als „potentiell gefährlich“ eingestuft:
- Pitbull-Terrier
- Staffordshire Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Rottweiler
- Dogo Argentino (argentinische Dogge)
- Fila Brasiliero
- Tosa-Inú
- Akita-Inú
Bei der Buchung Ihrer Reise sollten Sie sich daher vorab an die Gemeinde, in der sich Ihr Ferienhaus befindet wenden, um Einreisebestimmungen und eventuelle Verbote abzuklären.
www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft zu den Einreisebestimmungen für Hunde im jeweiligen Land.
Im Zweifelsfall bitte auf der offiziellen Landesseite informieren.
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